PFLEGEHILFSMITTEL: KOSTENLOS AB PFLEGEGRAD 1

Pflegehilfsmittel: Kostenlos ab Pflegegrad 1

Ab Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel. Die Kosten für diese Produkte werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Zu den Unterstützungsgegenständen gehören beispielsweise Gehhilfen, aber auch Prothesen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Pflegekasse, welche Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse

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